Wer hat Anspruch auf Betreuungs-& Entlastungsleistungen und wer übernimmt die Kosten?

Jeder Mensch, der einen Pflegegrad hat, hat nach § 45b SGB XI auch einen Anspruch auf Betreuungs-& Entlastungsleistungen.

Die Kosten dafür werden durch die Pflegekasse übernommen.


Grundsätzlich stelle Ich Ihnen alle Beteruungs- & Entlastungsleistungen auch privat gegen Entgelt zur Verfügung.

 
 
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