Jeder Mensch, der einen Pflegegrad hat, hat nach § 45b SGB XI auch einen Anspruch auf Betreuungs-& Entlastungsleistungen.
Die Kosten dafür werden durch die Pflegekasse übernommen.
Grundsätzlich stelle Ich Ihnen alle Beteruungs- & Entlastungsleistungen auch privat gegen Entgelt zur Verfügung.